Hinweis bitte zwingend beachten:

Nachfolgende Inhalte dienen der Durchführung von Lehrveranstaltungen durch die HAPE Imkerei GmbH. Die Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht durch andere genutzt, kopiert oder ohne Zustimmung verwendet werden.

Informationen zur Gestaltung von Etiketten für Honiggläser

Grundlage ist die von der  EU erlassenen europäische Lebensmittel-Informationsverordnung. Sie beinhaltet folgende für uns wichtige Reglungen:

  1. Lesbarkeit der Informationen auf den Etikett
  2. Angaben zum Mindesthaltbarkeitsdatum
  3. Sichtfeld
  4. Zusatzangaben
  5. Bezeichnung des Lebensmittel
  6. Ursprungsland
  7. Name des verantwortlichen Unternehmens
  8. Verbotene und zweifelhafte Informationen
1. Lesbarkeit der Informationen auf den Etikett

Damit die Kunden die alle Informationen auf den Etikett gut lesen können muss die Schrift mindestens 1,2 mm groß sein. Die Regierung in Deutschland hat die in der Fertigpackungsverordnung die Schriftgröße auf mindestens 4 mm festgelegt.

2. Angaben zum Mindesthaltbarkeitsdatum

Honig hat bei guter Lagerung ( dunkel und kühl) keine Haltbarkeitsgrenze. Da dies gesetzlich gefordert ist legen die meisten Imker eine Mindesthaltbarkeit von 2 Jahren fest. Bei einer Haltbarkeit von mehr als 3 Monaten ist das Enddatum in Kombination mit einer Losnummer erforderlich. Im Gesetz ist folgender Text vorgeschrieben: ” mindestens haltbar bis Ende 12/2022″ + Losnummer. Die Losnummer dient auch der Rückverfolgbarkeit des Honigs zum Bienenstand. Dies wird beim Abfüllen des Honigs in einer Tabelle gesondert dokumentiert.

3. Sichtfeld

Wenn das Honigglas im Regal steht, ist der Teil ,den der Kunde direkt sieht das Sichtfeld. In dem Sichtfeld muss die Bezeichnung des Lebensmittel und das Nettogewicht bzw. die Füllmenge ersichtlich sein. Bei uns ist das Nettogewicht von 250g  anzugeben.

4. Zusatzangaben

Für die bessere Information der Kunden müssen folgende Angaben auf dem Etikett sein:

Zutatenverzeichnis, Nährwert-Tabelle, Allergenkennzeichnung. Hier gibt es eine Ausnahme. Bei unverarbeiteten Erzeugnissen, die nur aus einer Zutat bestehen, wie beim Honig darf man die Angaben weg lassen.

5. Bezeichnung des Lebensmittel

Die Bezeichnung des Honig regelt in Deutschland die Honigverordnung. Die Bezeichnung Honig würde ausreichen. Man kann den Honig nach der Sorte bezeichnen ( Blütenhonig, Waldhonig, Frühjahrsblütenhonig, Robinienhonig,…) oder nach der regionalen Herkunft ( Kurpfalzhonig).

6. Ursprungsland

Die Art der Angabe des Ursprungslandes und der Herkunftsorte der primären Zutaten ist in einer EU-Verordnung geregelt.

Zulässig sind: “EU”, “nicht EU”, ” EU und nicht EU” und geographische Regionen (Ländernamen). In dieser Reglung läßt allerdings die Verbraucherinformation zu wünschen übrig. So ist z.B. in Frankreich und Italien nur die Nennung der jeweiligen Herkunftsländer des Honigs erlaubt.

Nicht geregelt ist die Information über die Regionalität von Produkten die oft zu Werbezwecken verwendet wird. Der Begriff “Regional” ist gesetzlich nicht geregelt.

7. Name des verantwortlichen Unternehmens

Das verantwortliche Unternehmen ist das Unternehmen, das den Honig in das Glas füllt. Es gibt keine  Auskunft, wer den Honig mit den Bienen gewonnen hat und wo. Der verantwortliche Unternehmer haftet für die Qualität und Schäden. Hierzu hat er eine Produkthaftpflichversicherung abgeschlossen. Auf unseren Etiketten steht dort:

HAPE Imkerei GmbH

Tullastr. 90/1

68809 Neulußheim

Eine alleinige Angabe einer Internetseite und einer e-Mail-Adresse reicht nicht aus.

8. Verbotene und zweifelhafte Informationen

Durch Gerichtsurteile sind die Angaben ” wabenecht”, “kaltgeschleudert” und “naturrein” verboten. Zweifelhafte Angaben sind “naturbelassen”, Imkerhonig, Gartenhonig und andere Phantasienamen die auf falsche Inhalte hinweisen.

Weiterhin sind gesundheitsbezogene Angaben zu speziellen Leiden nicht erlaubt. Die Angabe “Honig ist gesund bei Erkältungen” ist nicht erlaubt.

Bio-Kennzeichnung

EU-Bio-Siegel

Bio-Kennzeichnung darf nur der Verwenden der durch eine zugelassenen Prüfungsorganisation nach der EU-Bio-Verordnung geprüft wurde. Nach bestandener jährlicher Prüfung erhält man ein Zertifikat, welches zur Verwendung des EU-Bio-Qualitätssiegels berechtigt.

Zertifikat der HAPE Imkerei: Link Bio Zertifikate

EU-Bio-Logo: Größe mindestens 9 x 13,5 mm

Link zum Download als Zip-Datei

Angabe der Kontrollstelle: HAPE Imkerei    “DE-ÖKO-006″

Herkunftsbezeichnung: ” Deutsche Landwirtschaft”

Markenzeichen Bioland

Das Biolandzeichen ist ein Markenzeichen und kein Qualitätssiegel. Es zeigt die Mitgliedschaft bei Bioland an und berechtigt die Vermarktung unter diesem Warenzeichen.

Das Logo hat eine Mindestgröße von 13,5 mm. Es ist Quadratisch mit einem weißen Rand. Das Biolandlogo ist nicht neben dem EO-Bio-Siegel zu platzieren. Es sollte im Sichtfenster des Produktes sein.

Bioland Markezeichen zum Download

Verpackung