1. Das Widerrufsrecht bei Honig (Grundlos, aber mit Frische-Ausnahme)

Für einen gesetzlichen Widerruf braucht der Kunde keinen rechtlichen Grund. Der Kunde kann sich den Kauf innerhalb von 14 Tagen einfach anders überlegen.
Die entscheidende Einschränkung bei Honig (Versiegelung):
Honig fällt unter die Kategorie der Lebensmittel. Nach § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig bei versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
    • Honigglas ist noch originalversiegelt (z.B. intakter Dreiband-Verschluss / Deckelsiegel): Der Kunde darf den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen, auch wenn der Honig schon bei ihm angekommen ist. Er ist verpflichtet die Ware wieder zurückzusenden und trägt bei uns die Rücksendekosten.  Den Kaufpreis erstatten wir bei Eingang der Rücksendung.
    • Versiegelung ist gebrochen / Glas wurde geöffnet: Das Widerrufsrecht ist komplett erloschen. Sie müssen die Rücknahme verweigern und kein Geld erstatten. Der Grund dafür ist, dass Sie geöffneten Honig aus Hygienegründen nicht weiterverkaufen dürfen.



Rücksendung an HAPE Imkerei gGmbH, Tullastr. 90/1, 68809 Neulußheim